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    INGENIEUR- UND SACHVERSTÄNDIGENBÜRO RIECK

    Ihr Gutachter für Feuchte-, Brand- und Schimmelpilzschäden, Bauwerksdiagnostik von Gebäuden
    in Cottbus / Brandenburg / Berlin / Deutschland

    Blower-Door-Versuch

    Mit dem Blower-Door-Versuch wird zuverlässig die Luftdichtheit von Gebäuden gemessen. Leckagen können schon während der Bauphase festgestellt werden.

    Obwohl sich der Begriff "Blower-Door-Versuch" eingebürgert hat, nennt man das Verfahren nach DIN EN ISO 9972 I 2018-12 - Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden richtigerweise Differenzdruckversuch: Schimmelbefall, überteuerte Heiz- und Energiekosten, unbehagliche Zugluft etc. stehen häufig in direktem Zusammenhang mit einer fehlerhaften Luftdichtheitsebene der Gebäudehülle. Eine luftdichte Gebäudehülle ist seit 1998 geforderter Stand der Technik und seit 2002 wird diese durch die Energieeinsparverordnung, jetzt GEG gesetzlich vorgeschrieben. Der Blower-Door-Versuch überprüft die Luftdichtheit eines Gebäudes, indem in eine Wandöffnung ein Gebläse luftdicht eingebaut wird. Mit diesem Gebläse wird in dem Gebäude ein Unter- bzw. ein Überdruck zur Umgebung erzeugt. Bei Unterdruck im Gebäude wird in der kalten Jahreszeit kalte Außenluft durch Leckagestellen in die luftdichte Ebene gesaugt. Diese Kaltluftströmungen werden mit Hilfe der Infrarotthermografie bildhaft dargestellt. Die Ergebnisse aus dieser Messung können dem Energiebedarfs-Ausweis beigefügt werden. Viele Argumente sprechen für eine luftdichte Gebäudehülle

    • Energieverbrauch senken
    • Vermeidung von Bauschäden
    • Sicherstellung einer bedarfsorientierten Lüftung
    • Schutz vor dem Eintrag von Schadstoffen
    • Guter Luftschallschutz
    • Funktionierender Rauch- und Brandschutz
    • Sicherstellung einer guten Raumluftqualität
    • Erhöhung des Wohnkomforts

    Holger Rieck ist vom FLIB zum „Zertifizierter Prüfer zur Bestimmung der Luftdichtheit von Gebäuden“ geprüft!

     FLIB Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.

    blower door

    Adresse

    Ingenieur- und Sachverständigenbüro Rieck
    Heinrich-Albrecht Str. 16
    03042 Cottbus

    0355 - 86 92 365

    info@ib-rieck

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    Montag - Donnerstag
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    Samstag und Sonntag
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    sowie nach Vereinbarung

     

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